Sozialpädagogische Fachkraft in schulischer Sozialarbeit
Qualifikation
Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder Diplom Sozialarbeiter/in (FH) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder eine gleichwertige Ausbildung und darüber hinaus mindestens zweijährige Berufserfahrung in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen (6 bis 27 Jahre
Aufgaben
Die sozialpädagogische Fachkraft soll die Schule mit sozialpädagogischer Kompetenz z. B. durch folgende Angebote unterstützen:
• Stärkung der sozialen Kompetenz
• Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie der Schulleitung und des Lehrerkollegiums
• Ausbau von lernförderlicher Elternarbeit
• Mitwirkung bei der Entwicklung einer positiven Schulkultur
• Förderung von Partizipation und Demokratie
• Gewalt-, Konflikt- und Suchtprävention
• Mitgestaltung des Ganztagsangebotes
• Netzwerkarbeit im Sozialraum und mit außerschulischen Partnern (vor allem der Kinder- und Jugendhilfe)
• Angebote zur Integration
• interkulturelle Angebote
• Mitarbeit an Konzepten, Schulprogramm und Schulentwicklung
• Erstellen von Berichten/ Dokumentationen
Änderungen der Aufgabenzuweisung bleiben vorbehalten
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