Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten wir einen Beitrag zum hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d)
Unternehmen: BAV Dienstsitz Aurich
Vorteile
Das Luftfahrt-Bundesamt unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen sowie Teil- und Gleitzeit, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familieninteressen zu berücksichtigen. Bei Betreuungsengpässen steht ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer zu Verfügung. Wir fördern aktiv die Gesundheit der Beschäftigten durch das Angebot an Sport- und Gesundheitsmaßnahmen. Die Schulung und Fortbildung, auch während einer Elternzeit, erfolgt angepasst an den individuell festgestellten Bedarf. Weiterhin bietet das Luftfahrt-Bundesamt dem Großteil der Beschäftigten einen Arbeitgeberzuschuss zum DeutschlandJobTicket an.
Laufbahnbefähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul-/ Bachelorstudium in einer für die Verwendung förderlichen Fachrichtung, z. B. Wirtschaftswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften oder
Kenntnisse der einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften
Berufserfahrung mit Bezug zum Thema Gefahrgut, z.B.
o im Bereich der Logistik als Versender, Verpacker, Sicherheitsexperte oder in der Passagierabfertigung
o im Rahmen einer artverwandten Tätigkeit außerhalb der Luftfahrt
Gefahrgutschulung (z.B. PK 6 bzw. Modul F)
Zudem ist für die Wahrnehmung des Dienstpostens eine positiv abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz erforderlich bzw. die Bereitschaft, sich einer solchen Überprüfung zu unterziehen.
Dafür brauchen wir Sie:
Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Deutschland und ggf. im Ausland
o Prüfung und Genehmigung der Voraussetzungen zur Nutzung der allgemeinen Erlaubnis zum Gefahrguttransport bei Erstzulassungen sowie Überwachung des Fortbestehens der Voraussetzungen zum Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)
o Aufsicht zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 965/2012
o Überprüfung des Transports gefährlicher Güter
Genehmigung (Erteilung/Verlängerung/Überwachung) von Schulungsprogrammen
Bearbeitung von Gefahrgutzwischenfall- und -unfallmeldungen
Erteilung von Ausnahme- und Überfluggenehmigungen
Unterstützung bei der Standardisierung und Grundsatzarbeit für den Aufgabenbereich Gefahrgut im gesamten Luftfahrt-Bundesamt
Die Aufgabenerledigung erfolgt teilweise in englischer Sprache.
o bei einem Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleister bei der Abfertigung oder Lagerung von Fracht, Post oder Gepäck
o als Besatzungsmitglied (z.B. als Lademeister oder Pilot