mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einem Pflegeheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung. Die vom Heimgesetz geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dabei erworben worden sein.
abgeschlossene dreijährige Grundausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen, in einem kaufmännischen Beruf, hauswirtschaftlichen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung
wünschenswert abgeschlossenes Studium Pflegemanagement, Betriebswirtschaft oder vergleichbar
hohe Sozialkompetenz im Umgang mit Kund:innen, Angehörigen und Mitarbeiter:innen
Einsatzbereitschaft, Entscheidungs- und Organisationsfähigkeit
Delegationsfähigkeit
Fähigkeit der wertschätzenden Kommunikation
Kritik- und Konfliktfähigkeit
Fachwissen auf dem aktuellen Stand zur Führung und Leitung eines Betriebs
Der Aufgabenbereich umfasst:
Organisation, Steuerung und Überprüfung des Pflegeprozesses
Koordination und Steuerung des Gesamtaufgaben in der Einrichtung: Management, Struktur- und Ablauforganisation sowie Finanzen
Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und Qualitätsvereinbarungen
Mitarbeiterführung unter Berücksichtigung der Qualifikation, Interessen, Stärken und Schwächen
Zielgerichtete Weiterentwicklung des Leistungsangebots sowie bestehender Einrichtungskonzepte
Professionelle Vertretung der Einrichtung nach außen
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